Vielen Menschen wurde bzw. wird suggeriert, dass es einfach und „gefahrlos“ sei, öffentliche Fördermittel zu bekommen. Dabei gibt es zahlreiche Fallstricke oder sogar Minenfelder, welche die eigene Existenz bedrohen können.
Hier zeigen wir Ihnen einmal ein Prüfschema der Kanzlei zu diesem Thema. Finden Sie Ihre Situation wieder? Warum befassen wir uns mit diesem Thema? Weil wir zahlreiche Fälle mitbekommen haben, wo es Anfangs hieß, es sei alles in Ordnung und das würde schon klappen, später aber das Grauen eintrat, bis hin zur Anordnung von UNTERSUCHUNGSHAFT und Strafverfahren vor der großen Strafkammer.
Wenn es schiefgeht, beginnt die Suche nach den Verantwortlichen.
- Hat mich der Fördermittelberater falsch beraten?
- Muss ich mit einem Strafverfahren rechnen?
- Muss ich alles sofort zurückzahlen?
- Gibt es Strafzinsen?
- Was genau ist schief gelaufen und kann man noch etwas retten, oder die Sache zumindest entschärfen?
Was man bei der Beantragung von Fördermitteln alles falsch machen kann
Von Rechtsanwalt Michael Borth
Einleitung
Die Beantragung von Fördermitteln ist ein wichtiger Prozess für viele Organisationen und Projekte. Allerdings gibt es zahlreiche Fallstricke, die zu vermeiden sind, um erfolgreich Fördermittel zu erhalten. Dieses Prüfschema beleuchtet die häufigsten Fehler und gibt wertvolle Ansätze zur Vorbereitung und Durchführung eines Fördermittelantrags oder zur „Entschärfung von Minen im Minenfeld.“
Kapitel 1: Fehler bei der Beantragung von Fördermitteln
Unvollständige Antragsunterlagen
Viele Anträge scheitern bereits daran, dass sie nicht vollständig eingereicht werden. Es ist wichtig, alle geforderten Unterlagen beizufügen und sicherzustellen, dass diese aktuell und korrekt sind. Denken Sie an die kleine Beweissicherung. Sie müssen nachweisen!
Falsche oder fehlende Angaben
Viele Anträge scheitern bereits daran, dass sie nicht vollständig eingereicht werden. Es ist wichtig, alle geforderten Unterlagen beizufügen und sicherzustellen, dass diese aktuell und korrekt sind. Hier laufen oft Fristen, die unbedingt zu beachten sind. Notfalls muss schriftlich eine Fristverlängerung beantragt werden.
Fehlende Eigenmittel
Fördermittel sind dann ein SEGEN, wenn man darauf vertrauen kann, dass man dies auch behalten darf. Was aber wenn nicht? Gut wäre ein Plan B und weniger Abhängigkeit, indem man z.B. finanzielle Puffer einbaut und z.B. Rückstellungen bildet.
Unzureichende Projektbeschreibung
Viele Anträge scheitern bereits daran, dass sie nicht vollständig eingereicht werden. Die Beschreibung muss sich exakt an das jeweilige Förderprogramm halten. Bei Zweifeln müssen Experten eingeschaltet werden.
Nicht-Einhaltung von Fristen
Schade ist es, wenn man die Fördermittel, insbesondere den Zuschuss (geschenktes Geld), deswegen verpasst, weil man Fristen missachtet hat.
Unzureichende Kenntnisse über das Förderprogramm
Viele Anträge scheitern auch daran, dass man sich nicht genau mit dem Förderprogramm befasst hat. Die Fördermittellandschaft ist ein Dschungel, den selbst Experten schwer durchschauen. Deswegen ist die Suche nach einem wirklichen Experten, z.B. einem erfahrenen Fördermittelberater, existentiell.
Fehlende oder unzureichende Kommunikation mit dem Fördermittelgeber
Die Kommunikation ist wichtig und darf nicht unterbrochen werden. Lieber einmal zu viel gefragt, als zu wenig. Das gilt auch für den Fördermittelberater. Wichtig: Dokumentieren Sie die Kommunikation und schicken Sie eine Bestätigungsmail, in der Sie z.B. Dinge aus einem Telefonat zusammenfassen.
Kapitel 2: Aktivitäten vor der Beantragung von Fördermitteln
Projektidee konkretisieren
Vor der Beantragung von Fördermitteln sollte die Projektidee klar und präzise formuliert werden. Dies beinhaltet die Zielsetzung, die Zielgruppe, den Nutzen und die geplanten Maßnahmen.
Recherche und Auswahl passender Förderprogramme
Vor der Beantragung von Fördermitteln sollte die Projektidee klar und präzise formuliert werden. Dies beinhaltet die Zielsetzung, die Zielgruppe, den Nutzen und die geplanten Maßnahmen. Beginnen Sie mit der Suche nach einem wirklich neutralen Fördermittelberater. Viele Fördermittelberater sehen die hohen Gewinnspannen bei der Ausführung der Maßnahmen. Manche Berater versuchen sich dann hinten herum am Profit zu beteiligen. Das hat natürlich nichts mit Neutralität zu tun!
Vorbereitung der finanziellen Planung
Vor der Beantragung von Fördermitteln sollte die Projektidee klar und präzise formuliert werden. Dies beinhaltet die Zielsetzung, die Zielgruppe, den Nutzen und die geplanten Maßnahmen. Wichtig ist hier der Einbau von Controlling und die Bildung evtl. Rückstellungen.
Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen
Suchen Sie sich einen neutralen Fördermittelberater, der Sie begleitet.
Kapitel 3: Auswahl des richtigen Fördermittelberaters
Qualifikationen und Erfahrung prüfen
Ein guter Fördermittelberater sollte über entsprechende Qualifikationen und umfangreiche Erfahrung im Bereich der Fördermittelbeantragung verfügen. Es ist ratsam, nach Referenzen und Erfolgsnachweisen zu fragen. Lassen Sie sich von ihm schriftlich bestätigen, dass er neutral ist und nicht daran partizipiert, dass eine bestimmte Firma die Ausführung der Maßnahme vornimmt.
Vertrauenswürdigkeit und Reputation
Ein guter Fördermittelberater sollte über entsprechende Qualifikationen und umfangreiche Erfahrung im Bereich der Fördermittelbeantragung verfügen. Es ist ratsam, nach Referenzen und Erfolgsnachweisen zu fragen.
Kapitel 4: Aktivitäten nach der Bescheidung
Überprüfung des Förderbescheids
Nach der Bewilligung der Fördermittel sollte der Förderbescheid genau geprüft werden. Dabei sind die Bedingungen und Auflagen zu beachten. Hier kann nur dringend empfohlen werden, dass ein Controlling eingebaut wird. Werden Mittel falsch verwendet, droht Ungemach.
Kapitel 5: Die spätere Überprüfung des Bescheides durch den Fördermittelgeber
Regelmäßige Kontrollen und Audits
Viele Fördermittelgeber führen regelmäßige Kontrollen und Audits durch, um sicherzustellen, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet werden. Es macht Sinn, vor der Prüfung durch einen Experten sicherstellen zu lassen, dass nicht viel passieren kann.
Vorbereitung auf die Überprüfung
Rechtsanwalt eingeschaltet? Achtung bei Steuerberatern: Diese mögen noch so gut sein, dürfen aber keine echte Rechtsberatung machen.
Korrekturen und Nachreichungen
Unter Umständen kann es erforderlich oder notwendig sein, Dinge nachzureichen. Hier muss man aufpassen, dass man sich nicht in Widerspruch zu vorherigen Angaben setzt.
Kapitel 6: Der Umgang mit einem Rückforderungsbescheid
Gründe für die Rückforderung analysieren
Der Anwalt sollte bereits frühzeitig eingeschaltet werden. Oftmals deutet sich an, dass die Förderstelle irgendwelche Bedenken hat. Bereits hier sollte der Anwalt eingeschaltet sein. Er kann (zunächst) auch im Hintergrund arbeiten
Widerspruch einlegen?
Dies macht dann Sinn, wenn die Analyse und Prüfung ergibt, dass der Bescheid ganz oder in Teilen falsch sein könnte.
Verhandlung mit dem Fördermittelgeber
Der Anwalt kann in Gesprächen mit dem Sachbearbeiter unter Umständen Dinge herausfinden, welche relevant sind.
Rückzahlung planen
Wenn klar und eindeutig ist, dass die Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, muss hier eine Planung erfolgen. Unter Umständen kann eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden.
Kapitel 7: Zusammenspiel der Behörden bei Verdacht unrichtiger Angaben durch den Antragsteller
Kooperation zwischen den Behörden
Bei Verdacht auf unrichtige Angaben arbeiten verschiedene Behörden zusammen, um den Sachverhalt zu klären. Dies kann unter anderem Finanzämter, Polizei und Staatsanwaltschaft betreffen. Es betrifft aber auch die IHK, welche der Behörde dann detaillierte Informationen weiterleiten kann. Hier kann es dann zu einem regelrechten Informationsaustausch kommen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bei Verdacht auf unrichtige Angaben landet der Vorgang dann oft bei der Kripo, die „als verlängerter Arm“ der Staatsanwaltschaft, der eigentlichen Strafverfolgungsbehörde arbeitet.
Kapitel 8: Das Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Subventionsbetruges
Einleitung des Ermittlungsverfahrens
Bei konkretem Verdacht auf Subventionsbetrug wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies kann durch Hinweise, Kontrollen oder externe Anzeigen geschehen.
Rechte des Beschuldigten
Der Beschuldigte hat das Recht, keine Angaben zu machen, Er hat nicht das Recht zur Akteneinsicht. Hier besteht die Gefahr, dass Angaben gemacht werden, die im Widerspruch zum Inhalt der Ermittlungsakte stehen. Von daher empfehlen wir, dass zunächst keine Angaben gemacht werden. Der Anwalt schreibt dann: Wir haben unserem Mandanten empfohlen, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen. Wir benötigen Akteneinsicht und werden nach Durchsicht und Besprechung mit dem Mandanten eine Stellungnahme abgeben.
Beweissicherung
Bei konkretem Verdacht auf Subventionsbetrug wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies kann durch Hinweise, Kontrollen oder externe Anzeigen geschehen.
Verfahrensabschluss
Bei konkretem Verdacht auf Subventionsbetrug wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies kann durch Hinweise, Kontrollen oder externe Anzeigen geschehen.
Kapitel 9: Handlungsempfehlungen, wenn Post von der Kripo bzw. Staatsanwaltschaft kommt
Ruhe bewahren
Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Panikreaktionen können die Situation verschlimmern.
Rechtlichen Beistand einholen
Der Anwalt kennt die Sprache der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft.
Keine unüberlegten Aussagen machen
Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Panikreaktionen können die Situation verschlimmern. Am Besten zunächst nichts sagen.
Verfahrensverlauf beobachten
Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Panikreaktionen können die Situation verschlimmern.
Durch die Vermeidung der häufigsten Fehler und die Beachtung der Aktivitäten vor und nach der Beantragung sowie der Auswahl des richtigen Fördermittelberaters können die Chancen auf eine erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln erheblich gesteigert werden. Dieses Schema dient als Leitfaden, um diesen Prozess erfolgreich zu meistern.
Sie haben Fragen? Schicken Sie eine Mail an: info@kanzlei-borth.de oder lassen Sie sich einen Beratungstermin geben: 0361 2187 8915
RA Michael Borth
BORTH RECHTSANWÄLTE
bundesweit tätig